
SCHULEN ALS MITGLIEDER IM DEUTSCHEN JUGENDHERBERGSWERK Infos zur körperschaftlichen Mitgliedschaft |
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| Mit der Schule auf Klassenfahrt in die Jugendherberge - notwendig ist dafür die Mitgliedschaft der Schule im Deutschen Jugendherbergswerk, denn das DJH ist ein eingetragener Verein, dessen Leistungen nur seinen Mitgliedern zugute kommen. |
Müssen jeder Schüler und jede Schülerin auf Klassenfahrt auch Mitglied im DJH sein?
Nein. Damit nicht jeder Teilnehmer an einer Klassenfahrt in Jugendherbergen Einzelmitglied sein muss, hat das DJH für Schulen, Vereine und Verbände die körperschaftliche Mitgliedschaft eingerichtet. Mit der körperschaftlichen Mitgliedschaft einer Schule im DJH stehen allen ihren Schülerinnen und Schülern im Rahmen von Klassenfahrten oder Schullandheimaufenthalten Jugendherbergen offen.
Und wie erhalten wir als Schule die Mitgliedschaft im DJH?
| Schulen
in Hamburg sind zentral über das Amt
für Schule Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk. Schulen in Schleswig-Holstein werden Mitglied bei dem für sie zuständigen DJH-Landesverband Nordmark e. V., Rennbahnstr. 100, 22111 Hamburg, Tel. 040 / 655 995 77. Manchmal sind Schulen auch zentral über die Gemeinde oder den Kreis Mitglied des DJH. Sind Sie nicht sicher, ob Ihre Schule bereits Mitglied ist, fragen Sie beim Landesverband nach service-nordmark@djh.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter. |
Die
Schulleitung beantragt die Mitgliedschaft formlos
schriftlich. Abwicklung und spätere Handhabung der
Mitgliedschaft sind unbürokratisch und unproblematisch. Mit der DJH-Mitgliedschaft ist der kostenlose Bezug der sechsmal im Jahr erscheinenden Zeitschrift "ExtraTour" verbunden. Sofern nicht anders vereinbart wird sie der Schulleitung / dem Schulsekretariat zugestellt. |
Was kostet die Schule die DJH-Mitgliedschaft?
| Die Beiträge für die körperschaftliche Mitgliedschaft weichen in den einzelnen Landesverbänden voneinander ab. | Im Landesverband Nordmark e. V. kostet die Mitgliedschaft für Schulen zur Zeit 25,00 € pro Jahr. |
Welche Regelungen betreffen die begleitenden Lehrkräfte?
| Mit der DJH-Mitgliedskarte erhält die Schule eine Anzahl "Gruppenkarten". Diese werden von einem Verantwortlichen in der Schule (z.B. Schulleitung) unterschrieben. Dann werden sie von der Schule jeweils an die Lehrkräfte ausgegeben, die mit einer Klasse in die Jugendherberge fahren wollen. (Die Gruppenkarte trägt also nicht notwendigerweise die Unterschrift der sie gerade nutzenden Lehrkraft!). | Selbstverständlich können die Lehrkräfte von Aufenthalt zu Aufenthalt wechseln. Sollten einmal nicht genug Gruppenkarten zur Verfügung stehen, weil viele Lehrkräfte zeitlich parallel auf Klassenfahrt gehen, reicht ein Anruf beim Landesverband Nordmark. Wir schicken Ihnen dann kostenlos weitere Gruppenkarten zu. |
... aber die Gruppenkarte ist nicht immer gültig!
| Die Gruppenkarte gilt nur bei Gruppenaufenthalten in Jugendherbergen. Sie gilt nicht bei Einzelaufenthalten der Lehrkraft oder ihrer Familienmitglieder. Dann ist eine Einzel- bzw. Familienmitgliedschaft erforderlich. | Im
Inland muss eine Gruppe aus mindestens 4 Teilnehmern -
einschl. der Lehrkraft - bestehen. Eine maximale
Gruppengröße gibt es nicht. Die Gruppenkarte gilt nur für die Schule, die die DJH-Mitgliedschaft erworben hat. Scheidet eine Lehrkraft aus der Schule aus, muss eine eventuell noch im ihrem Besitz befindliche Gruppenkarte an die Schule zurückgegeben werden. |
Für Vereine und Verbände gelten vergleichbare Regelungen.
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DJH-Landesverband Nordmark -
Rennbahnstraße 100 - 22111 Hamburg -
Tel. 040 / 655 995 77 - Fax 655 995 44
© DJH-Lvb Nordmark, Stand 1/2007
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