Kontrolle durch ökologische Verbände

Ökologische Lebensmittel aus der Hamburger Landwirtschaft


7. Die Kontrolle durch die ökologischen Verbände und den Staat

Bis zum Inkrafttreten der Verordnung wurde die Kontrolle ausschließlich von den Verbänden des ökologischen Anbaus wahrgenommen. Mit dem Inkrafttreten der EG-VO ist die Kontrolle Sache des Staates geworden. Dafür wurden in den einzelnen Bundesländern Kontrollbehörden eingerichtet, deren Aufgabe darin besteht, private Kontrollstellen zuzulassen und deren Arbeit zu überwachen.

Kontrolliert werden:

n Landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe

n Verarbeitungs- und Verpackungsbetriebe

n Einführer von pflanzlichen Erzeugnissen aus Drittweltländern.

Jeder Betrieb, der mit ökologisch erzeugten Lebensmitteln handelt, muß eine Kontrollnummer und somit das regelmäßige stattfindende Kontrollverfahren bei der zuständigen Behörde beantragen. Die AGÖL-Verbände haben sich auch am Aufbau der Kontrollstellen gemäß der EG-VO beteiligt und wie andere bei den Behörden die Zulassung beantragt. Sie kontrollieren zum einen die ordnungsgemäße Umsetzung der EG-VO und zum anderen die Einhaltung ihrer Verbandsrichtlinien, die alle Betriebszweige einbeziehen.

(aus: Ökologische Landwirtschaft in Hamburg, hrsg. von den Hamburger Wasserwerken, S. 13).

Verbände des ökologischen Landbaus

Die deutschen Verbände des ökologischen Landbaus haben teilweise strengere Erzeugungsrichtlinien als die EU-Verordnung festgeschrieben, zum Beispiel einen generellen Ausschluß gentechnischer Verfahren. Außerdem gibt es bei ihnen Vorschriften zur artgerechten Tierhaltung, die in der EU-Verordnung noch fehlen. Landwirte, die einem der folgenden deutschen Anbauverbände angehören, grenzen ihre Erzeugnisse von anderen Lebensmitteln jeweils durch ein eingetragenes Warenzeichen ab. Die aufgeführten Anbauverbände haben sich verpflichtet, die Rahmenrichtlinien der AGÖL (Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau) einzuhalten und werden von der Prüfstelle der AGÖL überwacht. An einem gemeinsamen Zusatzzeichen für diese neun Herkünfte wird derzeit gearbeitet.

Quelle:

In Hamburg sind die Biohöfe in den vier folgenden Verbänden vertreten:

1. Bioland

Abbildung 5: Warenzeichen Bioland

Der organisch-biologische Landbau, dessen Erzeugnisse unter dem eingeschriebenen Warenzeichen Bioland vermarktet werden, geht auf den Botaniker und Agrarpolitiker Dr. Müller in der Schweiz zurück, der dieses Landbauverfahren in den 50er Jahren entwickelte. Die wissenschaftlichen Grundlagen lieferte 1968 der Arzt Dr. Hans-Peter Rusch mit seinem Buch "Bodenfruchtbarkeit". Der Förderung des Bodenlebens wird ein großer Wert für das Wachstum gesunder Pflanzen und der Produktion hochwertiger Nahrungsmittel beigemessen. Bioland betreibt in den meisten Bundesländern Landesgeschäftsstellen.

Nähere Informationen:

Bioland e.V.
Nördl. Ringstr.91
73033 Göppingen

2. Biopark

Abbildung 6 : Warenzeichen Biopark

Der Verband Biopark e.V. wurde 1991 in Mecklenburg-Vorpommern gegründet. Inzwischen ist er auch in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen aktiv. Die Anbau- und Haltungsverfahren der angeschlossenen Mitgliedsbetrieb beruhen auf der EU-Verordnung zum ökologischen Landbau und eigenen Biopark-Richtlinien. Der überregionale Vertrieb erfolgt über den Erzeugerzusammenschluß Biopark Markt GmbH. Dieser ist für die Entwicklung von Markenprogrammen verantwortlich. Die einzelnen Produktgruppen tragen jeweils Bioparksignets.

Nähere Informationen:

Biopark e.V.
Karl-Liebknecht.Str. 26
19395 Karow

3. Demeter

Abbildung 7: Warenzeichen Demeter

Das Demeter-Warenzeichen wird an Betriebe vergeben, die sich vertraglich auf die Einhaltung der Richtlinien des Forschungsring für biologisch-dynamische Wirtschaftsweise verpflichtet haben. Die biologisch-dynamische Wirtschaftsweise ist die älteste aller ökologischen Landbauformen und geht auf den Begründer der Anthroposophie Dr. Rudolf Steiner zurück, der die Grundlage zu dieser seit 1924 betriebenen Wirtschaftsweise lieferte. Der landwirtschaftliche Betrieb wird als geschlossener Organismus gestaltet, in dem die gegenseitige Förderung von Boden, Pflanze und Tier durch den Menschen besonders beachtet wird. Wichtigstes Unterscheidungsmerkmal zu anderen Formen des ökologischen Landbaus ist die Anwendung der biologisch-dynamischen Präparate und die Beachtung kosmischer Rhythmen bei verschiedenen Landbewirtschaftungsmaßnahmen.

Nähere Informationen:

Forschungsring für biologisch-dynamische Wirtschaftsweise e.V.
Brandschneise 2
64295 Darmstadt

4. Naturland

Abbildung 8: Warenzeichen Naturland

Naturland - Verbund für naturgemäßen Landbau mit dem gleichnamigen Warenzeichen wurde 1982 gegründet. Ziel der Arbeit des Verbandes ist die Förderung des naturgemäßen Landbaus durch die Umsetzung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen in die Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe. Die ursprünglich vorwiegend auf den südbayerischen Raum ausgerichtete Organisation hat inzwischen in fast allen Bundesländern Landesgeschäftsstellen eingerichtet. Neben der Arbeit in Deutschland ist der Verband auch im Ausland sehr aktiv. Die Auslandsarbeit konzentriert sich auf Beratung, Inspektion und Zertifizierung von kleinbäuerlichen Projekten in Entwicklungsländern.

Nähere Informationen:

Naturland - Verband für naturgemäßen Landbau e.V.
Kleinhadener Weg 1
82166 Gräfeling

Außerdem gibt es noch folgende Verbände innerhalb der ANÖG

5. ANOG

Nähere Informationen:

ANOG e.V.
Pützchens Chaussee 60
53227 Bonn

6. BIO Kreis

Nähere Informationen:

Biokreis Ostbayern e.V.
Heilgeist-/Ecke Hennengasse
94032 Passau

Bundesverband Ökologischer Weinbau e.V.
Zuckerberg 19
55276 Oppenheim

Gäa e.V.
Am Beutlerpark 2
01217 Dresden

Ökosiegel e.V.
Barnser Ring 1
29581 Gerdau

Regionale Gütezeichen (außerhalb Hamburgs)

Ökolandbau Sachsen

Thüringer Ökoherz

Handelsmarken des Lebensmittelhandels (z.T. in Hamburger Supermärkten vertreten)

Naturkind (Tengelmann))

Füllhorn (Rewe, Minimal)

Naturkost Grünes Land


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